Sprache

Nirgends mehr als in der Sprache drückt sich die Einstellung des Unternehmens zu seinen Kunden unmissverständlicher und zuweilen tiefgründiger aus. Allzu oft überleben in Formularen längst überwunden geglaubte Sprachsünden: Antragsteller, dort wo ein Kunde einen Auftrag erteilt, Formulierungen wie „ich/wir bevollmächtige(n) hiermit die/den nachstehend genannte(n) Bevollmächtigten”, juristische Schachtelsätze oder Lückentexte. Ganz zu schweigen davon, dass die Texte höflich und verbindlich wären.

So spiegelt zum Beispiel die Verwendung der aktiven Sprachform in Corporate Formularen die tatsächliche Situation am Markt wider – Kunden als Entscheider, als umworbene Auftraggeber, das Unternehmen als kompetenter Dienstleister.

Eine empfängerorientierte Sprache, die sich in ihr Gegenüber hineinversetzt, ist immer auch eine verständliche Sprache: Konkret heißt das, Sachverhalte zu erläutern – warum beispielsweise die Erklärung zum Geldwäschegesetz notwendig ist - und Fachbegriffe zu vermeiden. Auch juristische Hinweise können verständlich geschrieben sein, ohne ihren rechtlich bindenden Charakter zu verlieren. Weiterhin erhöhen kurze Sätze und das Vermeiden von Abkürzungen und Fremdwörtern die Verständlichkeit und damit die Bereitschaft, sich mit dem Formular zu beschäftigen.